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<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 9, Universit?t Mannheim (Lehrstuhl f?r B?rgerliches- sowie B?rsen-, Bank- & Kapitalmarktrecht), Veranstaltung: Seminar Universit?t Mannheim 12/2006, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage wie 'Scalping' zu bestrafen sei trat in Deutschland erstmals Ende 1998 bei ins Zwielicht geratenen, regelm??ig im Fernsehen auftretenden B?rsenjournalisten auf und war lange umstritten. Wurde anfangs dar?ber diskutiert, ob 'Scalping' ?berhaupt strafbar ist, weitete sich die Diskussion dahingehend aus, wie das 'Scalping' dogmatisch richtig in den Sanktionskanon des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einzuordnen ist. Die Ergebnisse deckten die gesamte m?gliche Breite ab: So hat das Ober-landesgericht Frankfurt am Main die Er?ffnung eines Strafverfahrens gegen einen B?rsenanalysten nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft durch Beschluss vom 14.03.2000 abgelehnt. Die Richter waren der Ansicht, dass aus dem festgestellten Verhalten des B?rsenanalysten nicht geschlossen werden konnte, dass dieser Aktien zum Zwecke des 'Scalpings' erworben habe. Die bis dahin von der Rechtssprechung nicht entschiedene Frage, wann das als 'Scalping' bezeichnete Verhalten strafbar ist, wurde von den Richtern allerdings offen gelassen. Das Landgericht Stuttgart urteilte hingegen im Jahr 2002, dass im 'Scalping' ein nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG strafbarer Versto? gegen das Insiderhandelsverbot des § 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zu sehen ist. Jedoch hielt dieses nicht rechtskr?ftige Urteil des Landgerichts Stuttgart den anschlie?enden rechtlichen Nachpr?fungen des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht stand. Dieser entschied in seinem Grundsatzurteil vom 06.11.2003, dass im 'Scalping' ein nach § 20a WpHG strafbarer Versto? gegen das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation zu sehen ist. Aufgrund der verschiedenen Ergebnisse und den offensichtlich unterschiedlichen Ankn?pfungspunkte f?r die rechtsdogmatische Einordnung des 'Scalpings' sowie zwischenzeitlich erfolgter Gesetzes?nderung, setzt sich der nachfolgende Beitrag systematisch mit der rechtlichen Behandlung des 'Scalpings' auseinander. Zun?chst wird der Vorgang des 'Scalpings' in seinen einzelnen Schritten verdeutlicht und hieran anschlie?end die Entwicklung der rechtlichen Behandlung des 'Scalpings' beginnend mit dem Tatbestand des Insiderhandelsverbots, gefolgt vom Tatbestand der Kurs- und Marktpreismanipulation dargelegt. Diese Darstellungen sind in die Entwicklungen vor, mit und nach dem Urteil des BGH vom 06.11.2003 chronologisch gegliedert.</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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